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   BVerwG, 27.02.2003 - 1 WB 39.02   

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BVerwG, 27.02.2003 - 1 WB 39.02 (https://dejure.org/2003,16105)
BVerwG, Entscheidung vom 27.02.2003 - 1 WB 39.02 (https://dejure.org/2003,16105)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Februar 2003 - 1 WB 39.02 (https://dejure.org/2003,16105)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • lexetius.com

    SG § 59 Abs. 1; WBO § 17 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 Satz 1, 2
    Rechtsweg; Uniform; Heißwetterbekleidung; Alimentation; Antragsfrist; Disziplinarvorgesetzter; Maßnahme, truppendienstliche; innerdienstliche Weisung; Entscheidungsspielraum.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Eröffnung des Rechtswegs zu den Wehrdienstgerichten in Streitigkeiten um die Ausstattung von Soldaten; Fristwahrung durch Einlegung eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung beim zuständigen Kompaniefeldwebel des nächsthöheren Disziplinarvorgesetzten; Herleitung einer ...

Papierfundstellen

  • BVerwGE 118, 21
  • NVwZ 2003, 874 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 21.07.1982 - 1 WB 128.81

    Wehrbeschwerdeverfahren - Schriftform bei Antrag - Laufzeit der Dienstpost -

    Auszug aus BVerwG, 27.02.2003 - 1 WB 39.02
    § 17 Abs. 4 Satz 2 WBO bezweckt, dem Soldaten die Rechtsverfolgung zu erleichtern (vgl. die Begründung zum inhaltsgleichen § 18 Abs. 4 des Regierungsentwurfs, BT-Drucks. 2/2359 S. 15) und ihn vor drohenden Fristversäumnissen zu schützen, indem er ihm eine zusätzliche, für ihn leicht bestimmbare und leicht erreichbare Einlegungsstelle zur Verfügung stellt (vgl. Beschluss vom 21. Juli 1982 BVerwG 1 WB 128.81).

    Er ist auch nicht zur Prüfung verpflichtet, ob die einschlägigen Frist und Formvorschriften beachtet sind (vgl. Beschluss vom 21. Juli 1982 BVerwG 1 WB 128.81 unter Bezugnahme auf Beschluss vom 22. Juli 1968 BVerwG 1 WB 47.68); ihm obliegt lediglich, den Eingang des Antrags unter Angabe des Datums zu bescheinigen und unverzüglich den entgegengenommenen Antrag unmittelbar an die zuständige Stelle, hier den Bundesminister der Verteidigung (BMVg), weiterzuleiten (vgl. Beschluss vom 22. Juli 1968 BVerwG 1 WB 47.68 und § 5 Abs. 3 WBO).

  • BVerwG, 24.08.1982 - 1 WB 56.81

    Soldat - Anordnung über Uniform - Militärische Zweckmäßigkeitsgesichtspunkte -

    Auszug aus BVerwG, 27.02.2003 - 1 WB 39.02
    Die Verpflichtung des Soldaten, auf Anordnung seiner Vorgesetzten einen bestimmten Anzug (Uniform) gegebenenfalls in einer bestimmten Ausstattung zu tragen, ergibt sich aus der Pflicht zum treuen Dienen nach § 7 SG (vgl. Beschlüsse vom 17. Mai 1972 BVerwG 1 WB 125.71 und vom 24. August 1982 BVerwG 1 WB 56.81).

    Rechtsverletzungen aus diesem Bereich unterliegen nach Maßgabe des § 17 Abs. 1 Satz 1 WBO i. V. m. § 59 Abs. 1 SG der Rechtskontrolle durch die Wehrdienstgerichte (Beschluss vom 24. August 1982 BVerwG 1 WB 56.81).

  • BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 57.78

    Anfechtungsantrag - Antrag auf wehrdienstgerichtliche Entscheidung -

    Auszug aus BVerwG, 27.02.2003 - 1 WB 39.02
    Anders als der nach § 17 Abs. 4 Satz 1 WBO zuständige Vorgesetzte, den das Gesetz als Vorlagestelle in das truppendienstgerichtliche Verfahren eingeschaltet hat (§ 17 Abs. 4 Satz 3 WBO), damit er gegebenenfalls dem Vorbringen des Antragstellers abhelfen kann oder doch jedenfalls zu ihm in der Sache Stellung nimmt (vgl. Beschluss vom 30. Juli 1980 BVerwG 1 WB 57.78), hat der nächste Disziplinarvorgesetzte nach § 17 Abs. 4 Satz 2 WBO keinerlei Befugnis in der Sache.
  • BVerwG, 17.05.1972 - I WB 125.71

    Haarnetz-Erlass

    Auszug aus BVerwG, 27.02.2003 - 1 WB 39.02
    Die Verpflichtung des Soldaten, auf Anordnung seiner Vorgesetzten einen bestimmten Anzug (Uniform) gegebenenfalls in einer bestimmten Ausstattung zu tragen, ergibt sich aus der Pflicht zum treuen Dienen nach § 7 SG (vgl. Beschlüsse vom 17. Mai 1972 BVerwG 1 WB 125.71 und vom 24. August 1982 BVerwG 1 WB 56.81).
  • BVerwG, 15.02.1973 - I WB 147.71

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 27.02.2003 - 1 WB 39.02
    Nur dann, wenn diese Weisung der nachgeordneten Stelle keinen Entscheidungs oder Ermessensspielraum mehr belässt, wenn also der höhere Vorgesetzte mit ihr der Sache nach bereits eine abschließende Entscheidung trifft, kann der von der Weisung auf diese Weise unmittelbar betroffene Soldat gegen sie die gerichtliche Entscheidung beantragen (Beschluss vom 15. Februar 1973 BVerwG 1 WB 147.71).
  • BVerwG, 19.04.1982 - 6 A 1.80

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 27.02.2003 - 1 WB 39.02
    Dieser Streitgegenstand gehört in die Zuständigkeit der Wehrdienstgerichte (vgl. zur Abgrenzung: Urteil vom 19. April 1982 BVerwG 6 A 1.80).
  • BVerwG, 22.07.1968 - I WB 47.68

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 27.02.2003 - 1 WB 39.02
    Er ist auch nicht zur Prüfung verpflichtet, ob die einschlägigen Frist und Formvorschriften beachtet sind (vgl. Beschluss vom 21. Juli 1982 BVerwG 1 WB 128.81 unter Bezugnahme auf Beschluss vom 22. Juli 1968 BVerwG 1 WB 47.68); ihm obliegt lediglich, den Eingang des Antrags unter Angabe des Datums zu bescheinigen und unverzüglich den entgegengenommenen Antrag unmittelbar an die zuständige Stelle, hier den Bundesminister der Verteidigung (BMVg), weiterzuleiten (vgl. Beschluss vom 22. Juli 1968 BVerwG 1 WB 47.68 und § 5 Abs. 3 WBO).
  • Drs-Bund, 04.05.1956 - BT-Drs II/2359
    Auszug aus BVerwG, 27.02.2003 - 1 WB 39.02
    § 17 Abs. 4 Satz 2 WBO bezweckt, dem Soldaten die Rechtsverfolgung zu erleichtern (vgl. die Begründung zum inhaltsgleichen § 18 Abs. 4 des Regierungsentwurfs, BT-Drucks. 2/2359 S. 15) und ihn vor drohenden Fristversäumnissen zu schützen, indem er ihm eine zusätzliche, für ihn leicht bestimmbare und leicht erreichbare Einlegungsstelle zur Verfügung stellt (vgl. Beschluss vom 21. Juli 1982 BVerwG 1 WB 128.81).
  • BVerwG, 28.09.2010 - 1 WB 41.09

    Uniformtragepflicht; freigestelltes Mitglied des Personalrats;

    Diese Verpflichtung, die in § 4 Abs. 3 Satz 2 SG vorausgesetzt und durch die Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten vom 14. Juli 1978 (BGBl I S. 1067; ZDv 14/5 B 181) sowie die Anzugordnung für die Soldaten der Bundeswehr vom 16. Juli 1996 (ZDv 37/10) im Einzelnen ausgestaltet ist, ergibt sich nach ständiger Rechtsprechung des Senats aus der Pflicht zum treuen Dienen (§ 7 SG) (vgl. Beschlüsse vom 17. Mai 1972 - BVerwG 1 WB 125.71 - BVerwGE 43, 353 , vom 24. August 1982 - BVerwG 1 WB 56.81 - NZWehrr 1983, 74, vom 24. Juni 1986 - BVerwG 1 WB 76.85 und 1 WB 80.86 - NZWehrr 1987, 25 und vom 27. Februar 2003 - BVerwG 1 WB 39.02 - BVerwGE 118, 21 = Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 50 = NZWehrr 2003, 169).
  • BVerwG, 31.01.2018 - 1 WB 12.17

    Ausgleich für geleistete Mehrarbeit; Fluglehrer der Luftwaffe; Mehrarbeit;

    Dienstinterne Anordnungen oder Weisungen, die sich an eine nachgeordnete militärische Stelle oder an einen nachgeordneten Vorgesetzten richten und gegenüber dem einzelnen Soldaten erst in Gestalt der Entscheidung dieses - intern durch die Weisung gebundenen - Vorgesetzten wirksam werden, stellen nach der Rechtsprechung des Senats (ausnahmsweise) eine truppendienstliche Maßnahme im Sinne des § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO dar, wenn die Anordnung oder Weisung der nachgeordneten Stelle keinen Entscheidungs- oder Ermessensspielraum mehr belässt, wenn also der höhere Vorgesetzte mit ihr der Sache nach bereits eine abschließende Entscheidung trifft (stRspr, grundlegend BVerwG, Beschluss vom 15. Februar 1973 - 1 WB 147.71 - BVerwGE 46, 78 ; ebenso z.B. BVerwG, Beschluss vom 27. Februar 2003 - 1 WB 39.02 - BVerwGE 118, 21 ).
  • BVerwG, 31.01.2018 - 1 WB 13.17

    Begründetheit der Selbstanzeige eines ehrenamtlichen Richters; Ablehnung einer

    Dienstinterne Anordnungen oder Weisungen, die sich an eine nachgeordnete militärische Stelle oder an einen nachgeordneten Vorgesetzten richten und gegenüber dem einzelnen Soldaten erst in Gestalt der Entscheidung dieses - intern durch die Weisung gebundenen - Vorgesetzten wirksam werden, stellen nach der Rechtsprechung des Senats (ausnahmsweise) eine truppendienstliche Maßnahme im Sinne des § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO dar, wenn die Anordnung oder Weisung der nachgeordneten Stelle keinen Entscheidungs- oder Ermessensspielraum mehr belässt, wenn also der höhere Vorgesetzte mit ihr der Sache nach bereits eine abschließende Entscheidung trifft (stRspr, grundlegend BVerwG, Beschluss vom 15. Februar 1973 - 1 WB 147.71 - BVerwGE 46, 78 ; ebenso z.B. BVerwG, Beschluss vom 27. Februar 2003 - 1 WB 39.02 - BVerwGE 118, 21 ).
  • BVerwG, 02.02.2018 - 1 WB 42.17

    Antrag auf Ablehnung von Richter vor den Wehrdienstgerichten wegen Besorgnis der

    Nur dann, wenn die Anordnung oder Weisung der nachgeordneten Stelle keinen Entscheidungs- oder Ermessensspielraum mehr belässt, wenn also der höhere Vorgesetzte mit ihr der Sache nach bereits eine abschließende Entscheidung trifft, kann der von der Anordnung auf diese Weise unmittelbar betroffene Soldat gegen sie die gerichtliche Entscheidung beantragen (stRspr, grundlegend: BVerwG, Beschluss vom 15. Februar 1973 - 1 WB 147.71 - BVerwGE 46, 78 ; ebenso auch BVerwG, Beschluss vom 27. Februar 2003 - 1 WB 39.02 - BVerwGE 118, 21 ).
  • BVerwG, 27.02.2020 - 2 WRB 1.19

    Duldungs- und Anscheinsvollmacht; Empfangsbereich der Disziplinarvorgesetzten;

    Vielmehr genügt es, wenn die Beschwerde beispielsweise durch Abgabe beim Kompaniefeldwebel in die Verfügungsgewalt der Dienststelle gelangt (BVerwG, Beschluss vom 27. Februar 2003 - 1 WB 39.02 - BVerwGE 118, 21 ).
  • BVerwG, 17.02.2020 - 1 WNB 4.19

    Streit um die vom Truppendienstgericht vorgenommene Auslegung eines Befehls des

    c) Nichts anderes gilt für die Rüge einer Divergenz von den Beschlüssen des Senats vom 15. Februar 1973 - 1 WB 147.71 -, vom 27. Februar 2003 - 1 WB 39.02 - und vom 31. Januar 2018 - 1 WB 42.17, 43.17 -.
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